Die FDP-Fraktion hat ein Gesetz zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus vorgelegt. Hintergrund ist, dass unabhängige Experten sowie die Leopoldina und der wissenschaftlichen Dienst des Bundestags zum Schluss kommen, dass die Regelung der Impfpriorisierung auf dem Wege der Verordnung verfassungswidrig wäre. Die Bundesregierung hätte schon längst einen Gesetzentwurf vorlegen müssen, da sie das versäumt hat, haben wir das für sie übernommen – freilich ohne dass die Bundesregierung dann diesen Ausweg auch annehmen würde. Es ist wichtig, bei einem solch schwierigen Thema mit einer so hohen Grundrechtsrelevanz eine fundierte rechtliche Grundlage zu schaffen. Schon jetzt gibt es Streit darum, wer angesichts der zunächst stark begrenzten Anzahl an Impfdosen zuerst geimpft wird. Umso wichtiger ist es, bei der Priorisierung das Parlament einzubinden. Es droht ein unsägliches Gerangel um die begehrten Impfstoffe. Wir sehen heute schon die Konflikte über die Frage, wer zuerst geimpft werden soll, in der Gesellschaft aufscheinen. Es droht eine Klagewelle gegen die Verordnung. Denn die Frage, wer zuerst einen Impfstoff bekommt, kann gerade für Risikogruppen eine Frage von Leben und Tod sein. Deshalb kritisieren wir auch, dass Deutschland nicht noch stärker in den Ausbau von Herstellungskapazitäten für Impfstoffe investiert hat – im Vergleich zu den gesundheitlichen, sozialen und volkswirtschaftlichen Kosten von Lockdowns wäre das definitiv die bessere Alternative gewesen. Das Impfen wird sich nach aktuellem Stand lange hinziehen. Gleichzeitig ist die Impfbereitschaft allerdings ausbaufähig, obwohl die Europäische Union bewusst den Weg der regulären Zulassung statt einer Notfallzulassung mit abgespeckter Prüfung gegangen ist. Deshalb muss es eine Aufklärungskampagne über die dann zugelassenen Impfstoffe geben.